Otterdurchgängigkeit bei Brücken

Brückenbauwerke sind aufgrund fehlender Wandermöglichkeiten (z. B. Bermen) für den Otter nicht passierbar.

Aufgrund des Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr – Abteilung Straßenbau – vom 16.12.2002 zur Planung von Maßnahmen zum Schutz des Fischotters an Straßen, hat der GPV Norderbeste daher die Otterdurchgängigkeit im Bereich des Brückenbauwerks A21 hergestellt.
Dieses erfolgte durch die Herstellung eines einseitigen Ottersteges. Dieser ist 0,62 m breit und besteht aus Holzbohlen. Der Steg wurde oberhalb des Mitelwasserniveaus an die Brückenwand angeschraubt. Auf den Holzbohlen wurde ein rauer Untergrund erzeugt (Haftgrund aus Epoxidharz mit Kiesschicht), um die Annahme für den Otter zu optimieren.

Der Übergangsbereich vom Steg zum Gewässer wurde über eine Steinschüttung aus Kies und Geröll mit einzelnen „Markierungssteinen“ (Großsteine ø 0,50 – 0,60 m) hergestellt. Zur Auffindung des Ottersteges wurde eine Leitanpflanzung aus Sträuchern vorgesehen.